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Definition und Hintergrundwissen zum Begriff “ Versicherung”
Der Begriff der Versicherung Unter dem Begriff der Versicherung versteht man das Grundprinzip der kollektiven Risikoübernahme (Versicherungsprinzip), d.h. durch den Versicherungsbeitrag vieler einzelner Personen in einen gemeinsamen”Topf” kann der Einzelne im Schadensfalle (Versicherungsfall einen Schadenausgleich. Da der Versicherungsfall nur bei wenigen Versicherten eintreten wird, reicht der Geldtopf bei bezahlbarem Beitrag aus. Voraussetzung ist, dass der Umfang der Schäden statistisch abschätzbar ist und demnach mit versicherungsmathematischen Methoden der von jedem Mitglied des Kollektivs benötigte Beitrag bestimmbar ist. Die versicherbaren Risiken Die versicherbaren Risiken lassen sich auf wenige Risikogruppen reduzieren, ohne exakten Grenzen: Biometrische Risiken Kostenrisiken Schadensrisiken Haftungsrisiken Die Deckungsprinzipien Für die Deckung der Anwartschaften insbesondere bei Personenversicherung haben sich zwei grundlegende Deckungsprinzipien herauskristallisiert: das Kapitaldeckungsverfahren und das Umlageverfahren. Klassifikation von Versicherungsformen Es existieren verschiedene Möglichkeiten, um die Vielfalt der Versicherungen systematisch darzustellen. Sechs solcher Gruppierungsansätze sind nachfolgend dargestellt: 1.  Individual- und Sozialversicherung 2. Personen- und Nichtpersonenversicherungen 3. Schadens- und Summenversicherungen 4. Aktiven- und Passivenversicherungen bei Schadensversicherungen 5. Nach der Art des versicherten Risikos 6. Leben und Nicht-Lebensversicherung
Andrea Böswald                     Versicherungsmaklerin