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Versicherungsmaklerbüro
© INNOVIDA Versicherungsmaklerbüro Andrea Böswald 2024
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Definition und Hintergrundwissen zum Begriff “ Versicherung”
Der Begriff der Versicherung
Unter dem Begriff der Versicherung versteht man das Grundprinzip der kollektiven
Risikoübernahme (Versicherungsprinzip), d.h. durch den Versicherungsbeitrag vieler
einzelner Personen in einen gemeinsamen”Topf” kann der Einzelne im Schadensfalle
(Versicherungsfall einen Schadenausgleich.
Da der Versicherungsfall nur bei wenigen Versicherten eintreten wird, reicht der Geldtopf
bei bezahlbarem Beitrag aus. Voraussetzung ist, dass der Umfang der Schäden statistisch
abschätzbar ist und demnach mit versicherungsmathematischen Methoden der von jedem
Mitglied des Kollektivs benötigte Beitrag bestimmbar ist.
Die versicherbaren Risiken
Die versicherbaren Risiken lassen sich auf wenige Risikogruppen reduzieren, ohne exakten
Grenzen:
•
Biometrische Risiken
•
Kostenrisiken
•
Schadensrisiken
•
Haftungsrisiken
Die Deckungsprinzipien
Für die Deckung der Anwartschaften insbesondere bei Personenversicherung haben sich
zwei grundlegende Deckungsprinzipien herauskristallisiert: das Kapitaldeckungsverfahren
und das Umlageverfahren.
Klassifikation von Versicherungsformen
Es existieren verschiedene Möglichkeiten, um die Vielfalt der Versicherungen systematisch
darzustellen. Sechs solcher Gruppierungsansätze sind nachfolgend dargestellt:
1.
Individual- und Sozialversicherung
2.
Personen- und Nichtpersonenversicherungen
3.
Schadens- und Summenversicherungen
4.
Aktiven- und Passivenversicherungen bei Schadensversicherungen
5.
Nach der Art des versicherten Risikos
6.
Leben und Nicht-Lebensversicherung